20.1.1658 Der auf dem Gutshof des Ludwig v. Byern beschäftigte Schäfer Abraham Schindelhauer verklagt den Schulzen Gürgen Feuerhert und dessen Bruder, den Knecht Andreas Feuerhert wegen Beleidigung und Körperverletzung. Die Angeklagten sollten behauptet haben, daß der Schäfer ihnen ein „lamb“ totgeschlagen habe. Deswegen habe der Schäfer den Schulzen zur Rede gestellt. Auf dem Schulzenhof habe aber der Schulze den Schäfer mit dem Sensenbaum auf den Kopf geschlagen, dann sei Andreas Feuerhert dem Schulzen zur HIlfe gekommen, und die beiden Brüder hätten „zugleich mit Kloben Holz vnbarmherzigk alß vf einen tollen Hundt zugeschlagen und Klägern beynahe den arm entzwey geschlagen allso, daß Er deßwegen lange zu bett liegen müßen, auch denselben noch bis iezo nicht recht gebrauchen kan; wen auch die Fraw von Bieren nicht das beste darbey gethan, hätte leicht was anders darauß entstehen können.“ Der Schulze sagt aus, der Schäfer habe zuerst mit dem Stocke zugeschlagen.
Zeugen sind nicht vorhanden.
Der Schulze und der Schäfer wurden zu je 3 Tlr. Geldstrafe verurteilt.

 

Quelle: Stammtafel Nr. 27 – Feuerherd – Kreismuseum Jerichower Land, Genthin, Archiv