dann tat es ein anderer.
Im Heiratsregister Genthin von 1728 ist folgender Eintrag zu finden:
21. Januar. Johann Christoph Schünemann
Korporal in der Komp. des von Schmeling
o Catharina Elisabeth Flitner (jüngste T.)
E. Georg Daniel Flitner Cons. emerit. [1]
Alhier durch den RegimentsPrediger
Herrn Schnackenburg copuliert.
Das Aufgeboth ist hier nicht gesucht wor-
den, biß vor den letzten Sonntag, da
einmahl vor 3 mahl aufzubietenen ver-
langt wurde, da ich aber dazu keinen
Befehl noch Concession vor mich hatte, ist
es hier gar nachgeblieben. Die Gebühren
an Kirch- und Schul-Bedienten sind auch
nicht erfolgt, da es doch billig gewesen,
weil die Braut ein hiesiges, und zwar des
Bürgermeisters Kind war. Aber weil
Pastor ihr einige mahl hart gefallen,
wegen ihrer liederlichen, wilden, freyen
und frechen Aufführung, daher sie den
Nahmen bey Jedermann hatte: „Dolle Triene“
hat man sich dadurch wollen revangieren
habeant sibi.[2]
Die Übersetzung aus dem Lateinischen lautet wie folgt:
[1] Consul emeritus – Bürgermeister im Ruhestand
[2] habeant sibi – mögen sie es (das Geld) doch für sich behalten
Danke an die Forenmitglieder von Ahnenforschung.net für die Übersetzung.
Oberpfarrer in St. Trinitatis in Genthin war zu dieser Zeit Johann Daniel Dieterich
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