Joachim Feuerhertt
Ackermann in Karow
( 1 1/2 – Hüfner)
* um 1585
+ um 1669
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„Feuerherts Frau“ hat am 24.1.1661 der Kirchenkasse in Karow verehrt „vor wachs“ 15 gr.
am 18.11.1645 (Gerichtstag in Karow) leistet Joachim Feuerhertt mit sämtlichen Ackerleuten in Karow den Gerichtsjunkern Ludwig v. Byern und Melchior Heinrich v. Byern den Untertaneneid.
am 10.2.1653 (Gerichtstag in Karow) wurden Feuerherds Söhne beschuldigt, im Graben des Ludwig v. Byern unbefugt gefischt zu haben. Die Strafe wird ihnen erlassen.
am 20.9.1658 (Gerichtstag in Karow) bezeugen Jacob Wichmann und Andreas Bötcher, daß der alte Joachim Feuerhert
a) in die Wiese des Ludwig v. Byern hineingemäht,
b) bei Valtin Unger Wiesen 3 Schwade über die Steine gemäht,
c) an Kabelitzens Wiese, wo Junker Daniel v. Byern zuständig, 4 Schwaden übergemäht hat,
d) er hat außerdem mit ungestümen Worten von der Obrigkeit verlangt, daß seine Wiesen ausgesteckt werden sollen.
Wegen des Frevels und der ungestümen Worte zahlt er 3 Tlr. Strafe.
am 24.1.1661 (Gerichtstag in Karow) meldet der Junker Daniel v. Byern, daß der alte Feuerhert dem Müller im Beisein des Pfarrers den Topf „afm Kopf inzwey geschlagen“ habe.
Der Angeschuldigte muß wegen der „Bluthwunde“ 16 gr., und dann 2 Tlr. Strafe erlegen.
Quelle: Stammtafel Nr. 27 – Feuerherd – Kreismuseum Jerichower Land, Genthin, Archiv
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