Im Kirchenbuch von Roßdorf findet sich zu einem Sterbeeintrag aus dem Jahr 1710 eine ausführliche Anmerkung, die weit über die bloße Mitteilung eines Todesfalls hinausgeht. Sie schildert den Versuch einer Hebamme, einer jungen Mutter → ( Ilse Grothe geb. Kampe) mit schwarzem Kümmel zu helfen – und die dramatischen Folgen, die daraufhin eintraten.

Der Sterbeeintrag liest sich wie folgt:

„10. Aug – Groote geb. Kampe Ilsa – Frau v. Martin Gr[othe]. – 38 J. 3 Mon. 2 Woch. 6 Tg. alt.

Weil sie verto nach der Geburt nicht flugs Milch gehabt, hat ihre Hebamme, die alte Greueln, ihr schwarzen Kümmel eingeben wollen. Weil sie solchen aber nicht gekannt, gifftigen X Kümmel einen Fingerhut voll eingegeben darauf sie rasend nach einigen Stunden gestorben.

Der Schultze hat dem Ambt auf mein erinnern sofort denunciret worauf Apotheker und Balbierer um den X Kümmel befraget wurden. Der Balbier hat ihn nicht gekannt, aber der Apotheker u. seine Wirkung gesagt alß: er brenne heftig im Leibe, verwirre das Haupt, lähme und schwelle die Zunge und schläfere ein.
Alles hat eingetroffen.

Am Montag hat der Balbier den Leichnam sollen besehen, hat aber wegen Ungestaltung u. Übelgeruch zum Sarg nicht nahen können. Als ich am Sonntag nach der Predigt wegfuhr, war die Vergiftete braun und blau und so aufgeschwollen, daß man die Berstung alle Augenblicke befürchtete.
Der liebe Gott vergebe der Hebamme und behüte künftig vor solchem Falle.

 

Modernisierte Fassung

Da sie kurz nach der Geburt nicht sofort Milch hatte, wollte ihre Hebamme, die alte Greueln, ihr schwarzen Kümmel verabreichen. Da sie diesen jedoch nicht kannte, gab sie ihr stattdessen einen giftigen „X-Kümmel“ in der Menge eines Fingerhuts ein. Daraufhin wurde sie rasend und starb nach einigen Stunden.

Der Schultze meldete den Vorfall auf meine Erinnerung hin sofort dem Amt. Daraufhin wurden Apotheker und Barbier zu dem „X-Kümmel“ befragt. Der Barbier kannte ihn nicht, doch der Apotheker beschrieb seine Wirkung wie folgt: Er brenne heftig im Leib, verwirre den Geist, lähme, lasse die Zunge anschwellen und mache schläfrig.
All dies traf ein.

Am Montag sollte der Barbier den Leichnam besichtigen, konnte sich jedoch wegen der Entstellung und des üblen Geruchs dem Sarg nicht nähern. Als ich am Sonntag nach der Predigt abreiste, war die Vergiftete braun und blau verfärbt und so stark angeschwollen, dass man jederzeit ein Bersten des Körpers befürchtete.
Der liebe Gott vergebe der Hebamme und bewahre künftig vor einem solchen Fall.

Mögliche Verwechslung mit einer Giftpflanze

Die im Eintrag beschriebenen Symptome – starkes Brennen im Leib, Verwirrung, Lähmungserscheinungen, Anschwellen der Zunge sowie der rasche Tod nach wenigen Stunden – sprechen deutlich gegen gewöhnlichen Kümmel (Carum carvi), der seit der Antike als mildes Heilmittel verwendet wurde.
Wahrscheinlicher ist eine Verwechslung mit einer giftigen Pflanze aus der Familie der Doldenblütler (Apiaceae), zu der auch Kümmel gehört. In Frage kommen insbesondere:

  • der Gefleckte Schierling (Conium maculatum),

  • der hochgiftige Wasserschierling (Cicuta virosa),

  • oder die Hundspetersilie (Aethusa cynapium).

Alle drei Arten können, insbesondere in getrocknetem Zustand, mit essbaren Doldenblütlern verwechselt werden. Besonders der Wasserschierling verursacht schwere Vergiftungserscheinungen mit raschem Verlauf.
Der Eintrag liefert damit ein eindrückliches Beispiel für die Risiken der frühneuzeitlichen Arzneipraxis, in der Pflanzenkenntnis häufig auf überlieferter Erfahrung beruhte.

Kümmel wurde bereits seit der Antike medizinisch genutzt und galt bis ins 19. Jahrhundert als bewährtes Hausmittel. So heißt es etwa bei Albrecht von Haller, Kümmel helfe der Verdauung, bei Unterleibsschmerzen und Harnsteinen; Hecker empfahl ihn bei Hypochondrie, Hysterie, mangelnder Milchsekretion und Brustleiden.

Gerade weil Kümmel als milde und hilfreiche Arznei galt, erscheint die im Kirchenbuch geschilderte tödliche Wirkung umso auffälliger.

Der Pfarrer schließt mit einem Gebet um Vergebung für die Hebamme. Der Eintrag wirkt dadurch weniger wie eine Schuldzuweisung als wie ein stilles Zeugnis der Unsicherheit damaliger Heilkunde – und der schmalen Grenze zwischen Hilfe und Gefahr.

 

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