Vor 50 Jahren wurden die Urteile bie den Nürnberger Prozessen verkündet
Verfahren vor dem internationalen Militärgericht war ein Einzelfall – und blieb es bis heute
Von unserer Redaktion
Rainer Wenning
Halle/MZ. Auch als die letzte Stunde nahte, legten die einstigen Peiniger Wert auf Form und Stil. Es mutet schon ziemlich makaber an, wenn Albert Speer, vormals Chefarchitekt und später Rüstungsminister Adolf Hitlers, in seinen Memoiren erwähnt, daß die NS-Größen für die Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg ihre Anzüge zurückerhielten. Gereinigt und mit Manschettenknöpfen. Nahrung erhielten die Angeklagten ebenso wie eine seltsam anmutende Ehrenbezeugung des Vorsitzenden Richters Lord Lawrence, der sich zu Beginn jeder Verhandlung nach allen Seiten verneigte.
Verfahren dauerte ein Jahr
Die Würde der 21 Angeklagten war somit in dem einjährigen Verfahren, das am 18. Oktober 1945 begann, gewahrt. Eben jenes Maß von Menschlichkeit, das die Partei- und Wehrmachtsgrößen Millionen anderer Menschen in ihrer zwölfjährigen Tyrannei nicht hatten zubilligen wollen. Morgen, am 1. Oktober vor 50 Jahren, sprach das Internationale Militärtribunal der Alliierten die Urteile – „zu milde“, wie der Berliner Geschichtsprofessor Wolfgang Wippermann im MZ-Interview meint (siehe Kasten).
Nürnberg war eine Premiere. Denn nie zuvor hatten Politiker oder Führer eines Staates wegen Völkermordes oder Kriegsverbrechen sich vor Gericht verantworten müssen. Dabei ist es bislang auch geblieben. Alle anderen Untaten danach, und es waren nicht wenige, wurden international nie gesühnt. Allein das UN-Tribunal in Den Haag zu den Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien bedeutet eine Wiederannäherung an die seit Nürnberg geltenden Prinzipien. Einschränkung: Politische Interessen belasteten in beiden Fällen die umfassende und konsequente Aufarbeitung und Bestrafung der Greuel. Ließ vor 50 Jahren der Kalte Krieg den berechtigten Wunsch nach Sühne einfrieren, so ist es heute die Absicht, es sich auf dem Balkan nicht mit allen einstigen Kriegsparteien zu verderben.
Nürnberg war auch Ausdruck alliierter Überlegenheit. Zur Vorbereitung baute der Organisator, US-Bundesrichter Robert Jackson, eine eigene Behörde mit mehr als 1000 Mitarbeitern auf. Während des Prozesses übersetzten jeweils zwölf Dolmetscher simultan in die Sprachen Englisch, Französisch, Russisch und Deutsch.
Zu den Beweismitteln zählten 7 300 Meter Filme und 2 000 Meter Bildnegative. Den Angeklagten standen 27 von ihnen frei gewählte Hauptverteidiger und 54 Assistenten zur Verfügung. Bis zu 350 Journalisten berichteten aus der Verhandlung. Das Protokoll umfaßt 22 Lexikonbände mit 15 000 Seiten. 236 Zeugen wurden gehört. Rund 300 000 eidesstattliche Erklärungen wurden zu den Akten genommen.
„Lebende Sinnbilder des Rassenhasses, der Herrschaft des Schreckens und der Gewalttätigkeit, der Vermessenheit und Grausamkeit der Macht“ – so charakterisierte Jackson in seiner vernichtenden Anklage die „Chefetage“ des „Großdeutschen Reiches“. Speer erwähnt in seinen Memoiren, allein die Tatsache, daß der Amerikaner nicht das ganze deutsche Volk an den Pranger gestellt habe, sondern „nur“ die Angeklagten, habe ihn ermutigt.
Reichlich angewidert berichtet der Rüstungsbeauftragte, wie sich Hermann Göring (Chef der Luftwaffe), Joachim von Rippentrop (Außenminister) und Wilhelm Keitel (Chef des Oberkommandos der Wehrmacht) ihrer Verantwortung durch „Ausweichen, Verschleiern und Bestreiten“ aus ihrer Verantwortung stehlen wollten. Speers Zwischenruf von „den Briefträgern mit hohem Gehalt“ ging seinerzeit um die Welt.
Doch bei allem Eingeständnis eigener Schuld: Speer hatte unter anderem Tausende Kriegsgefangene, Juden und Verschleppte zur oft tödlichen Zwangsarbeit für den NS-Staat gezwungen. Und deshalb hinterläßt sein Schlußplädoyer einen zwiespältigen Eindruck: „Je technischer die Welt wird“, befand Speer, „um so notwendiger ist als Gegengewicht die Förderung der individuellen Freiheit und des Selbstbewußtseins des einzelnen Menschen… Darum muß dieser Prozeß ein Beitrag sein, die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens festzulegen.“
Ein Streit über die Rechtmäßigkeit des Nürnberger Tribunals ist müßig. Die Verteidigung der Angeklagten legte auf diese Frage einen ihrer Schwerpunkte. Und im Laufe der Jahre entwickelte sich das schreckliche Un-Wort von der „Siegerjustiz“. Genau diesen Schlachtruf benutzen heute einstige SED-Größen in ihren Verfahren vor demokratisch legitimierten Gerichten.
Göring tötete sich selbst
Elf der Angeklagten von Nürnberg konnten über die Legitimation des Tribunals und ihre Untaten nicht mehr lange nachdenken. Sie wurden am 16. Oktober 1946 von Scharfrichter Master-Sergeant John C. Woods dem Tod überantwortet. Göring hatte sich der Vollstreckung des Todesurteils durch Selbstmord mit Zyankali entzogen.
Der frühere Reichskanzler Franz von Papen – er ebnete Hitler den Weg zur Macht –, der Bankier Hjalmar Schacht und Reichsrundfunkleiter Hans Fritzsche wurden freigesprochen, was große Empörung hervorrief. Eine Hamburger Zeitung kommentierte: „Papen, der Totengräber der Demokratie, wird in die Demokratie entlassen.“
NACHGEFRAGT
HINTERGRUND
24 Angeklagte – zwölf Todesurteile
Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg entschied über vier Anklagepunkte: Verschwörung gegen den Weltfrieden, Planung und Durchführung eines Angriffskriegs, Verbrechen gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 24 Angeklagte mußten sich verantworten:
Martin Bormann, engster Mitarbeiter Hitlers im Führerhauptquartier. Bei Kriegsende verschwunden. In Abwesenheit Todesurteil.
Karl Dönitz, Chef der U-Boot-Flotte und ab 1943 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Zehn Jahre Haft. Entlassen 1956, gestorben 1980.
Hans Frank, Generalgouverneur in Polen. Todesurteil.
Wilhelm Frick, Reichsinnenminister und Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Todesurteil.
Hans Fritzsche, Chef des Nachrichtenwesens im Propagandaministerium. Freispruch. Später zu neun Jahren Arbeitslager verurteilt, entlassen 1950, gestorben 1953.
Walter Funk, Reichswirtschaftsminister ab 1937. Lebenslange Haft. 1957 wegen Krankheit entlassen, 1960 gestorben.
Hermann Göring, Reichsmarschall, Oberbefehlshaber der Luftwaffe. Todesurteil. Selbstmord am Tag vor der geplanten Hinrichtung.
Rudolf Heß, Stellvertreter Hitlers. Lebenslange Haft. 1987 Selbstmord im Gefängnis Berlin-Spandau.
Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtsführungsstabes. Todesurteil.
Ernst Kaltenbrunner, Chef der Sicherheitspolizei und des Reichssicherheitshauptamtes. Todesurteil.
Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Todesurteil.
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, angeklagt als Repräsentant der Rüstungsindustrie. Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. 1950 gestorben.
Robert Ley, Führer der Deutschen Arbeitsfront. Selbstmord vor Prozeßbeginn im Gefängnis.
Konstantin von Neurath, 1938 Außenminister, 1939 bis 1943 Reichsprotektor von Böhmen und Mähren. 15 Jahre Haft. 1954 wegen Krankheit entlassen, 1956 gestorben.
Franz von Papen, Vizekanzler im ersten Kabinett Hitlers 1933, später Botschafter in Wien und Ankara. Freispruch. Später zu acht Jahren Arbeitslager verurteilt. 1949 entlassen, 1969 gestorben.
Erich Raeder, bis 1943 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Lebenslange Haft. 1955 wegen Krankheit entlassen, 1960 gestorben.
Joachim von Ribbentrop, ab 1938 Außenminister. Todesurteil.
Alfred Rosenberg, führender Parteitheoretiker und Minister für die besetzten Ostgebiete. Todesurteil.
Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, bestimmte das Schicksal von fünf Millionen Zwangsarbeitern. Todesurteil.
Hjalmar Schacht, bis 1937 Wirtschaftsminister, Reichsbankpräsident bis 1939. Amtsenthebung und 1944/45 im KZ Flossenbürg. Freispruch. Gestorben 1970.
Baldur von Schirach, Reichsjugendführer und Gauleiter von Wien. 20 Jahre Haft. 1966 entlassen, 1970 gestorben.
Arthur Seyß-Inquart, Statthalter in den besetzten Niederlanden. Todesurteil.
Albert Speer, Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. 20 Jahre Haft. 1966 entlassen, 1981 gestorben.
Julius Streicher, Herausgeber des antisemitischen Hetzblattes „Der Stürmer“, Gauleiter von Franken. Todesurteil.
Bildunterschrift 1: Sichtlich gekennzeichnet von den Ereignissen löffelt Hermann Göring in einer Prozeßpause im Gerichts-Speiseraum seine Suppe.
Bildunterschrift 2: Ein Bild, das um die Welt ging: Am 20. November 1945 wird den Angeklagten bei der Eröffnung des Nürnberger Kriegsverbrecher-Hauptprozesses die Anklage verlesen.
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Quelle:
Mitteldeutsche Zeitung vom 30.09.1996
Primärquelle:
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Weiterführende Quelle:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Die Nürnberger Prozesse
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