Das Heft 3/2020 der → Computergenealogie widmet sich dem Schwerpunkt „Frauen in der Familiengeschichte“ und beleuchtet anhand ausgewählter Aspekte, unter welchen Bedingungen Frauen lebten, welche Rollen ihnen zugeschrieben wurden und wie sich diese in genealogischen Quellen niederschlagen. Dabei geht es weniger um Einzelfälle als um strukturelle Rahmenbedingungen, die das Leben von Frauen über Jahrhunderte prägten.
1. Frauenschicksale
Frauen, die ein uneheliches Kind zur Welt brachten, waren über Jahrhunderte gesellschaftlicher Ächtung ausgesetzt. Die Kirchenbücher spiegeln dies deutlich wider – nicht nur durch die Tatsache der unehelichen Geburt selbst, sondern vor allem durch die Sprache, mit der die betroffenen Frauen beschrieben wurden. Im 17. Jahrhundert finden sich in manchen Regionen noch offene Bezeichnungen wie „Hure“. Im 18. Jahrhundert wandelte sich der Tonfall, ohne dass sich die Haltung grundlegend änderte: In der Garnisonsstadt Aken heißt es dann etwa, die Mutter habe sich das Kind „erlaufen“. Die konkreten Umstände – freiwillige Beziehungen ebenso wie mögliche Gewalt – bleiben dabei bewusst im Dunkeln.
Diese Form der sprachlichen Verschleierung verweist auf ein gesellschaftliches Spannungsfeld zwischen moralischem Anspruch und alltäglicher Realität. Auch wenn die Kirchenbücher kaum Hinweise darauf geben, wie die Frauen ihre Kinder ernährten oder ihren Lebensunterhalt sicherten, zeigen sie doch ein anderes, weniger eindeutiges Bild als oft angenommen: Nicht selten heirateten Mütter unehelicher Kinder später, allerdings häufig einen anderen Mann als den Vater des Kindes. Dabei handelte es sich wohl überwiegend um Zweckgemeinschaften; das Ideal der Liebesheirat ist eine Entwicklung der Neuzeit und für frühere Jahrhunderte nur eingeschränkt anwendbar.
2. Die Rechte der Frauen
Aus heutiger Sicht erscheint die rechtliche Gleichstellung von Frauen weitgehend selbstverständlich. Umso überraschender ist der Blick zurück: Noch 1970 durfte eine verheiratete Frau in der Bundesrepublik Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihres Ehemannes einer Erwerbsarbeit nachgehen. Dieses späte Datum verweist darauf, wie langlebig das über Jahrhunderte geprägte Bild der Frau als „schwaches Geschlecht“ war – rechtlich abhängig, schutzbedürftig und dem Mann untergeordnet.
Gleichzeitig zeigt der Blick in frühneuzeitliche Quellen ein differenzierteres Bild, als es moderne Vorstellungen oft vermuten lassen. In den protestantischen Territorien waren Scheidungen seit der Reformation grundsätzlich möglich. Martin Luther hatte die Ehe zwar als weltlich Ding definiert, doch blieb sie rechtlich stark reglementiert. Zunächst waren Scheidungen nur bei Ehebruch oder böslichem Verlassen zulässig; im Laufe der Zeit erweiterten sich die Klagegründe. Dazu zählten etwa lebensbedrohliche Gewalt, Landesverweisung, lebenslange Haft oder auch die Nichterfüllung der ehelichen Pflichten – und zwar ausdrücklich von beiden Seiten. Entsprechende Akten belegen, dass Frauen diese Rechte nicht nur theoretisch besaßen, sondern sie auch geltend machten.
Weniger bekannt ist, dass das Scheidungsrecht stark asymmetrisch ausgestaltet war. Nur der unschuldig geschiedene Teil durfte erneut heiraten. In Fällen, in denen der Mann als schuldig galt, war es der Frau erlaubt, eine zweite Ehe einzugehen. Bemerkenswert – und für heutige Leser irritierend – ist die kirchliche Terminologie: Eine geschiedene Frau konnte bei einer erneuten Heirat als „Jungfrau“ bezeichnet werden.
Erst mit Beginn des 19. Jahrhunderts setzte eine schrittweise Liberalisierung des Scheidungsrechts ein. Dennoch blieb die rechtliche Stellung der Frau bis weit in die Moderne hinein von Einschränkungen geprägt. Für die Familienforschung sind gerade Scheidungsverfahren von besonderem Interesse, da sie – anders als viele andere Lebensbereiche – vergleichsweise gut dokumentiert sind und tiefe Einblicke in rechtliche Normen, gesellschaftliche Erwartungen und individuelle Lebenslagen erlauben.
Wer sich intensiver mit der Scheidungspraxis vom 16. bis zum 19. Jahrhundert befassen möchte, findet im Projekt → Ehen vor Gericht 3.0 umfangreiches Quellenmaterial und anschauliche Fallbeispiele.
3. Geburt unterwegs- Schwangerschaft im Alltag vergangener Jahrhunderte
Die Vorstellung, dass eine Frau die letzten Wochen ihrer Schwangerschaft überwiegend im häuslichen Umfeld verbrachte, ist eine moderne Projektion. Schwangerschaft bedeutete keinen Rückzug aus dem Alltag, sondern war Teil eines Arbeits- und Lebenszusammenhangs, der bis zur Geburt – und oft unmittelbar danach – fortbestand.
Quellen belegen immer wieder Geburten fern des eigentlichen Wohnortes. Kinder kamen nicht nur bei entfernten Verwandten zur Welt, sondern auch unterwegs, auf Reisen oder im Rahmen saisonaler Arbeit. In meiner eigenen Verwandtschaft habe ich eine Familie, die als Schnitter mehrere Monate im Jahr rund 250 Kilometer vom Heimatort entfernt eingesetzt war. Während dieser Zeit wurde ein Kind geboren. Die Quellen lassen zwar offen, unter welchen Umständen die Versorgung von Mutter und Kind erfolgte, belegen jedoch eindeutig, dass sich die Frau auch nach der Geburt nicht am Heimatort aufhielt, sondern weiterhin vor Ort war. Welche organisatorischen und körperlichen Anforderungen dies für die Frauen bedeutete, ist in den Überlieferungen nur sehr selten erwähnt.
Ähnliche Konstellationen zeigen sich in Hafen- und Schifffahrtsstädten. In Aken, geprägt von der Elbschifffahrt, wurden Kinder nicht selten elbauf- oder elbabwärts geboren. Der Ehemann war in diesen Fällen mitunter zugleich Begleiter, Versorger und Geburtshelfer – eine Situation, die heutigen Vorstellungen von medizinischer Versorgung völlig widerspricht. Für die Familienforschung hat dies weitreichende Konsequenzen: Geschwister können über große Distanzen verteilt geboren sein, und ihre Spuren lassen sich oft nur zufällig oder gar nicht mehr zusammenführen.
Solche Beispiele verdeutlichen, wie stark Schwangerschaft, Arbeit und Mobilität miteinander verflochten waren. Dass Frauen ihre Pflichten im Haus, auf dem Feld oder im Erwerbsleben bis zur Geburt erfüllten, war keine Ausnahme, sondern Teil der sozialen Realität. Gerade weil diese Selbstverständlichkeit unseren heutigen Erwartungen widerspricht, ist sie genealogisch von besonderem Interesse: Sie erklärt ungewöhnliche Geburtsorte, unterbricht scheinbar logische Ortsfolgen und erinnert daran, dass Lebenswirklichkeiten früherer Generationen nicht an moderne Maßstäbe angepasst werden können.
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