Die folgenden Exponate aus dem Deutschen Hafenmuseum Hamburg haben ihren Ursprung in Aken (Elbe). Die Zusammenstellung wurde von Peter Wieske für das Schifffahrts- und Heimatmuseum Aken erstellt und als Dokumentationsmappe anläßlich des 100. Geburtstages des Heimatmuseums im Januar 2026 übergeben. Für die Online-Veröffentlichung wurde sie um eine kurze Einleitung und einen abschließenden Hinweis von Mirko Bauer, ehrenamtlicher Leiter des Heimatmuseums, ergänzt.
„Er ist sozusagen die Hamburger Außenstelle des Akener Museums.
Dass diese Aussage aber nur „die halbe Wahrheit“ darstellt, kann man an den unten aufgeführten Exponaten sehen.
Es gab natürlich schon seit Jahrhunderten enge Beziehungen zwischen den Städten am Strom. Aber zu Hamburg, als Tor zur Welt waren die Beziehungen am intensivsten.
Hier gab es auch eine richtige kleine Akener Gemeinde, aus ehemaligen Akenern, welche hier angespült wurden, zu denen sich die jeweils anwesenden Akener Schiffer hingezogen fühlten. Und sie brachten natürlich immer Sachen mit nach Hamburg: zuförderst natürlich die Ladung der Schiffe, aber auch Dieses und Jenes, kleine Mitbringsel inklusive Nachrichten aus der Heimat. Umgekehrt liefen diese mannigfaltigen Transporte natürlich genauso.
So fand über lange Zeit ein Austausch von Hardware (Güter, Materialien, Werkzeuge) und Software (Informationen, Kenntnisse, Sprache) zwischen den Städten statt.
Besonders gut lässt sich dies heute noch in den Museen nachweisen. Im Akener Schifffahrtsmuseum gibt es Vitrinen mit Mitbringseln von Akener Schiffern aus Hamburg und von großer Fahrt. Und natürlich vielfältige Exponate, welche ehemalige Akener dem Museum zukommen ließen. Hier kann man exemplarisch Peter Wieske nennen, der das Akener Museum immer wieder durch Schenkungen und Leihgaben bereichert.
Aber auch im Hamburger Hafenmuseum sind einige Exponate ausgestellt, die aus Aken stammend, den Bereich der Binnenschifffahrt illustrieren:“
— Mirko Bauer, Museumsleiter Schifffahrts- und Heimatmuseum Aken
Schiffbauer Werkzeugkiste
Der Bau von hölzernen Schiffen war in erster Linie eine Kunst, die auf Erfahrung des jeweiligen Meisters und gutes handwerkliches Können der Schiffbauergesellen beruhte.
Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts waren die Schiffbauergesellen selbständige Handwerker, die sich dem zuständigen Meister einer Schiffbauerei als zeitweilige Mitarbeiter andienten.
Zur privaten Ausrüstung eines ordentlichen Schiffbauers gehörte damals eine eigene Werkzeugkiste.
Auf die Pflege der Werkzeuge, die zum Teil schon vom Vater stammten, wurde großer Wert gelegt.
Erst der Eisenschiffbau, ab Mitte des 19. Jahrhunderts, veränderte den Stand der selbständigen Schiffbauergesellen in abhängige Industriearbeiter.
Die notwendigen Werkzeuge wurden nun von der Werft gestellt und gepflegt.

Die hier aufgestellte rote Schiffbauer Werkzeugkiste war Eigentum des Schiffbauers → Paul Heene aus Aken an der Elbe. Er lebte von 1897 bis 1955 und war bis 1948 auf der Schiffswerft Georg Placke in Aken tätig.
Die graue Schiffbauer Werkzeugkiste war Eigentum des Schiffbauergesellen H. Hilger (geb. 1907) in Hamburg.
Er betrieb eine kleine Schiffswerft in Hamburg-Neuhof.
Kastenwinde oder Windeheber
Diese sogenannte Kastenwinde, oder auch Windeheber genannt, diente im 19./20. Jahrhundert dazu, größere Lasten vertikal anzuheben. (Heute überwiegend hydraulisch)
Diese Windenart wurde in großem Umfang auf Binnenschiffswerften und in der Reparatur verwendet.
Im Wesentlichen benutze man sie, um Schiffe mit flachem Boden (Binnenschiffe, Schuten, Pontons etc.) von den Slipwagen oder Pallen zu heben oder umgekehrt auf diese abzusetzen.
Man setzte die Last entweder direkt über der oberen Gabel oder über der am unteren Ende der Zahnstange befindlichen Kralle an.


Koordinaten-Brennschneidemaschine mit foto-elektrische Steuerung

Einlieferungsbeleg als Schenkung der Schiffswerft Georg Placke GmbH vom 30. August 2009
Eine Brennschneidmaschine ist eine Werkzeugmaschine zum automatisierten Brennschneiden von Stahlblechen. Beim Schneidprozess wird die Trennstelle mit einer Gasflamme auf Zündtemperatur erwärmt. Durch Zusatz von reinem Sauerstoff verbrennt der Stahl dann an der Trennstelle.
Durch die foto-elektrische Steuerung (Photoskop) werden entweder Linien einer Zeichung im Maßstab 1:1 oder Bauteilkanten einer Vorlage abgetastet und an einen oder mehrere Schneidbrenner übertragen.
Das Brennschneideverfahren wird seit über hundert Jahren eingesetzt.

Die Arbeitsordnung der Schiffbauerei Georg Placke aus dem Jahr 1910 gibt einen Einblick in den Arbeitsalltag einer Werft zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Sie regelte Arbeitszeiten, Pausen, Lohnzahlung sowie das Verhalten der Arbeiter in der Schiffbauerei.

Arbeitszeit
§1
Die regelmäßige Arbeitszeit für Erwachsene
dauert im Frühjahr, Sommer und Herbst von 6 Uhr
morgens bis 7 Uhr abends; im Spätherbst und Win-
ter verringert sich die Arbeitszeit entsprechend dem ab-
nehmenden Tageslicht bis zu 3 Stunden täglich; es
kann aber auch bei elektrischer Beleuchtung gearbeitet
werden, wobei jedoch eine reine Arbeitszeit von 10
Stunden nicht überschritten wird. In allen Jahres-
zeiten werden Abweichungen von der Arbeitsdauer
durch die Witterung bedingt.
Regelmäßige Arbeitspausen finden statt: die
Mittagspause von 12-1 Uhr, Frühstücks- und Vesper-
pausen von 8-8½ Uhr vormittags und 4-4½ Uhr
nachmittags.
Die Arbeitszeit für jugendliche Arbeiter (Lehr-
linge im Alter von 14-16 Jahren) dauert nicht über
10 Stunden; ihre Arbeitszeit ist an den langen Tagen
um 1 Stunde kürzer als die der anderen Arbeiter, an
den kürzeren Tagen mit der Arbeitszeit der Erwach-
senen gleich; es gelten für sie dieselben Pausen wie
für die Erwachsenen.
Lohnzahlung
§2
Der Lohn wird wöchentlich berechnet und am
Sonnabend nach Schluß der Arbeit ausgezahlt.
§3
Die Entlassung resp. der Abgang aus dem
Arbeitsverhältnis ist für beide Teile, für den Arbeit-
geber wie für die Arbeiter, täglich zulässig.
Allgemeine Bestimmungen
§4
Den Anordnungen des Arbeitgebers, dessen
Stellvertreters, sowie des Meisters hat der Arbeiter
pünktlich und gewissenhaft nachzukommen. Die ihm
übertragenen Arbeiten sind sorgsam auszuführen; die
Arbeit darf während der Arbeitszeit nur mit Erlaub-
nis des Meisters unterbrochen oder verlassen werden.
§5
Die ausgehängten Unfall-Verhütungs-Vor-
schriften, sowie alle sonstigen Verordnungen sind ge-
nau zu beachten. Zum Lesen dieser Anschläge ist
Jedermann verpflichtet.
§6
Mit Feuer und Licht ist vorsichtig umzugehen;
das Tabakrauchen auf den Arbeitsplätzen ist streng
untersagt.
§7
Diese Arbeitsordnung tritt mit dem 5. Fe-
bruar 1910 in Kraft.
Georg Placke
Arbeitsordnung der Schiffbauerei Georg Placke, Aken (Elbe), 1910.
Zweispaltiger Aushang in Frakturschrift.
Vorlage: Deutsches Hafenmuseum Hamburg.
Transkription und Satz: Silvia Dießner.
Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen dem Original.

„Es bleibt zu hoffen, dass auch zukünftige Generationen sich dieser gegenseitig befruchtenden Zusammenarbeit erinnern und diese weiter zum Nutzen Aller pflegen.“
— Mirko Bauer, Museumsleiter Heimatmuseum Aken (Elbe)

Neueste Kommentare